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Entsorgungsanlagen

Zu den Entsorgungsanlagen des Verbandes zählen vier Umladestationen, zwölf Wertstoffhöfe, neun Verbandsdeponien und 118 sogenannte 3.6er Deponien.

 

Wertstoffhöfe

Der ZAOE betreibt 12 Wertstoffhöfe. Die Standorte sind in Altenberg, Cunnersdorf, Freital, Groptitz, Großenhain, Gröbern, Kleincotta, Meißen, Neustadt, Nossen, Pirna und Weinböhla.

Die Höfe in Freital, Groptitz, Gröbern und Kleincotta befinden sich auf dem Betriebsgelände der Umladestation und Deponie. Sie werden ebenso wie der Hof in Pirna mit eigenem Personal betrieben. Die Bewirtschaftung der anderen Höfe schreibt der ZAOE in regelmäßigen Abständen öffentlich aus.

Auf den Wertstoffhöfen nimmt der Verband diverse Abfälle an.

Weitere Infos zur Annahme von Abfällen am Wertstoffhof finden Sie hier.


Umladestationen

Die Restabfälle dürfen nicht mehr auf einer Deponie abgelagert werden. Sie müssen behandelt werden. Der ZAOE muss die Restabfälle zu der jeweiligen Anlage transportieren. Um Kosten zu sparen und die Anzahl der Transporte zu minimieren, werden die Restabfälle vor dem Transport von den herkömmlichen Müllfahrzeugen auf Großraumcontainer-Fahrzeuge umgeladen. Dazu hat der ZAOE in Freital, Groptitz, Gröbern und Kleincotta jeweils eine Umladestation errichtet.

Funktionsweise Umladestation in Groptitz und Gröbern
Die Umladestation arbeitet nach dem Prinzip des losen Umschlages mit direkter Abfallverladung. Dabei werden die Abfälle in einer Halle an zwei Kippstellen über einen Aufsatztrichter direkt in Container gekippt. Während des Abkippens wird über eine Dispersionsanlage feinvernebeltes Wasser versprüht. Der Wassernebel bindet die anfallenden Staubpartikel und schlägt diese in den Container nieder. Mit einem Hakenlift-LKW können die Container einzeln gewechselt werden. Verschlossen werden die Container dann täglich abtransportiert.

Funktionsweise Umladestation in Freital und Kleincotta
Nach dem Prinzip des gepressten Umschlages kippen die Anlieferungsfahrzeuge die Restabfälle direkt in einen Trichter ab. Mit einer Presse wird das Material verdichtet in einen angedockten Transportcontainer gedrückt. Dazu hat der Verband in Freital und Kleincotta jeweils eine Halle errichtet. Nach Abschluss der Befüllung wird der Container verschlossen und tagaktuell abtransportiert.


Deponien

Bis 31. Mai 2005 sind auf Deponien Siedlungsabfall, Bauschutt und gegebenenfalls Industrie- und Gewerbeabfall abgelagert worden. Die abgelagerten Abfälle verändern sich, sie verrotten und es bilden sich entsprechende Gase im Deponiekörper. Dieses Gas muss aufgrund des Methangehaltes abgesaugt werden. Denn Methan ist brennbar. Bei einem Anteil von mehr als 45 Prozent Methan im Deponiegas lohnt es sich wirtschaftlich, das Deponiegas in Blockheizkraftwerken in Strom umzuwandeln. Das Blockheizkraftwerk ist eine Containeranlage mit einem Motor als Herzstück.

Nach dem 31. Mai 2005 ist es gesetzlich verboten, unbehandelte Restabfälle auf Deponien abzulagern. Es können nur noch Deponien, die mit einer Basisabdichtung und einer Sickerwasseraufbereitungsanlage ausgestattet sind, weiterbetrieben werden. Auf ihnen dürfen dann die Reste aus den Behandlungsanlagen oder inerte Abfälle, also Abfälle ohne organische Bestandteile abgelagert werden. Damit wird die Deponiegasbildung verhindert und somit negative Auswirkungen auf die Umwelt minimiert. Im Verbandsgebiet ist die Deponie Gröbern technisch so ausgestattet, dass sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. 

Der ZAOE unterscheidet in Verbandsdeponien und 3.6er Deponien.

Verbandsdeponien
Mit der Gründung des ZAOE übergaben die Verbandsmitglieder ihre Deponien an den Verband: Baßlitz, Cunnersdorf, Groptitz, Kleincotta, Langebrücker Straße, Rennersdorf, Saugrund und Waldhaus; 1998 kam die Deponie Gröbern hinzu.

Inzwischen sind acht Deponien im Verbandsgebiet für die Ablagerung unbehandelter Restabfälle geschlossen und schrittweise saniert worden. Die Deponie Gröbern steht aufgrund der noch vorhandenen geringen Ablagerungskapapzität nicht mehr zur Verfügung.
 

Fachgerechte Sicherung und Nachsorge der Verbandsdeponien
Nach Schließung einer Deponie ist jeder Eigentümer verpflichtet, den Deponiestandort zu rekultivieren. Er muss Vorkehrungen treffen, damit das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt und Umweltschäden ausgeschlossen werden. Deshalb muss eine Deponie ordnungsgemäß abgedeckt werden. Dies geschieht in zwei Phasen.

Die erste Phase:
Die Deponie bekommt zunächst eine temporäre Abdeckung und später die endgültige Oberflächenabdichtung. Dazu werden verschiedene mineralische Baurestmassen auf den Deponiekörper aufgebracht. Damit soll verhindert werden, dass das Regenwasser ungehindert in den Deponiekörper eindringen kann. Denn es könnten sich schädliche Stoffe, also Salze, Schwermetalle und chlorierte Kohlenwasserstoffe, aus dem Abfall lösen. Das damit verschmutzte Wasser, auch Sickerwasser genannt, gelänge dann in das Grundwasser. Wasser und die im Deponiekörper vorherrschenden Temperaturen lassen den Abfall verrotten und sich in erdähnliche Stoffe umwandeln. Während dieses Prozesses bildet sich Deponiegas. Das Gas, das unter anderem brennbares Methan enthält, wird abgesaugt und abgefackelt oder kann in einem Blockheizkraftwerk in Strom umgewandelt werden.

Die zweite Phase:
Nach fünf bis sieben Jahren ist der Zersetzungsprozess abgeschlossen. Es bildet sich kaum noch Deponiegas. Dann ist es Zeit, die Oberfläche endgültig luftdicht abzudichten. Dazu werden weitere mineralische Baurestmassen und eine Kunststoffschicht aufgebracht. Oberflächenwasser kann nun nicht mehr eindringen. Eine Entwässerungsschicht (Dränschicht) auf der Folie leitet das Wasser in einen Graben ab. Die letzte Schicht ist Mutterboden, auf dem Gras, Bäume und Sträucher angepflanzt werden. Der Vorgang wird auch Rekultivierung genannt. Die Deponiefläche wird der Natur zurückgegeben.

Die Nachsorge:
Die Deponiebetreiber sind zur Nachsorge verpflichtet. Das ehemalige Deponiegelände muss vor unbefugten Besuchern geschützt werden. Regelmäßig müssen unter anderem der Gasgehalt und das Grundwasser überprüft werden. Die Nachsorgephase dauert derzeit gesetzlich 30 Jahre, bis endgültig sichergestellt ist, dass weder Gas noch Sickerwasser mehr entstehen.


3.6er Deponien (Anlagen bis 1993)
Im September 2004 haben die Verbandsmitglieder 118 Altdeponien an den Verband übertragen. 32 davon haben die Landkreise bereits in Eigenregie saniert. Der ZAOE war somit für die Sanierung der restlichen 86 so genannten 3.6er Deponien verantwortlich.
Die Altdeponien stammen noch aus der DDR-Zeit und sind teilweise nur notdürftig mit Erde abgedeckt. Der Gesetzgeber fordert auch für solche Altanlagen einen ordnungsgemäßen Abschluss. Die Maßnahmen dazu wurden bis zu 75 Prozent aus den Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Das Förderprogramm lief im August 2007 aus.

Einstufung der Deponien in Gefährdungsklassen
Alle Deponien sind in sogenannte Gefährdungsklassen eingeordnet. Die Einordnung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel vom Deponievolumen, von der Stoffgefährlichkeit der Abfälle, den Standortverhältnissen, der Lage zum Grundwasser oder Trinkwasserfassungen. In Abhängigkeit davon sind die Sanierungsmaßnahmen festgelegt.

Nach sächsischer Altlastenmethodik gilt folgende Klassenzuordnung:
K I:
Ablagerungsvolumen unter 25.000 Kubikmeter; es bestehen ein geringes Gefährdungspotenzial und somit geringer Handlungsbedarf. Hier ist nach der Profilierung des Deponiekörpers (fünf Prozent Gefälle zur Sicherung des Oberflächenwasserabflusses) eine Oberflächenabdeckung mit Erde von mindestens einem Meter Mächtigkeit als einfache Maßnahme zur Sicherung und Rekultivierung ausreichend. Um Bodenerosion, also eine Erdausspülung durch Wasser, zu verhindern, wird Rasen angesät.
K II:
Ablagerungsvolumen 25.000 bis 150.000 Kubikmeter; es bestehen ein mittleres Gefährdungspotenzial und somit mittlerer Handlungsbedarf. Für Altdeponien der Klasse II sind eine mineralische Bodenschicht oder Foliendichtung und Rekultivierungsschicht erforderlich. Die Profilierung des Deponiekörpers muss nach Abklingen der Setzungen ein Mindestgefälle von fünf Prozent garantieren.
K III:
Ablagerungsvolumen über 150.000 Kubikmeter; neben Siedlungsabfall und Bauschutt erhebliche Mengen Industrie- und Gewerbeabfall mit hoher Schadstoffanreicherung abgelagert; Schadstoffbeeinträchtigung im Grundwasser; Deponiegasbildung noch möglich: es bestehen ein hohes Gefährdungspotenzial und ein umfangreicher Handlungsbedarf. K III-Deponien erfordern Kombinationsdichtungen in Anlehnung an die Technische Anleitung Siedlungsabfall. Die Nachsorgemaßnahmen umfassen neben den Grundwasseranalysen die regelmäßige Kontrolle der Anlage, die Pflege der begrünten und bepflanzten Fläche sowie den Betrieb und die Instandhaltungsmaßnahmen für die technischen Anlagen, sofern auf der jeweiligen Deponie solche vorhanden sind.