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Illegale Abfälle

Leider sind trotz der zahlreichen und teilweise auch gebührenfreien Entsorgungsmöglichkeiten immer wieder unberechtigte Abfallablagerungen in der Natur oder auf öffentlichen Flächen zu finden. Diese stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Zu melden sind solche Ablagerungen immer beim Landratsamt. Das prüft, ob ein Verursacher ermittelt werden kann. Wenn nicht, müssen die Abfälle dennoch fachgerecht entsorgt werden. Hierfür ist immer der Eigentümer zuständig, auf dessen Grundstück die Abfälle liegen. Bei öffentlichen Flächen stellt die Stadt/Gemeinde die Abfälle auf ihrem Bauhof sicher, wo der ZAOE sie abholen lässt. Im Privatwald und in der freien Landschaft, wo jeder zu Erholungszwecken Zutritt hat, beauftragt der ZAOE eine Firma mit der Beräumung. Die Kosten dafür tragen alle Gebührenzahler.

Anzeigen zu illegalen Ablagerungen bitte an:

Landkreis Meißen

Landratsamt Meißen, Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, Besucheranschrift: Remonteplatz 8, 01558 Großenhain, Postanschrift: Brauhausstraße 21, 01662 Meißen

 

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Umweltamt, Referat Abfall, Boden, Altlasten, Weißeritzstraße 7, 01744 Dippoldiswalde