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Beschluss

VV - Neufassung der Abfallgebührensatzung des ZAOE

Beschluss VV 17/22 der Verbandsversammlung am 29. November 2022

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Neufassung der Abfallgebührensatzung des ZAOE

Grundlagen:
- §§ 11 Absatz 2 Buchstabe b), 12 Absatz 1 Buchstabe a), 13 Absatz 2
   Buchstabe b), 22 Absatz 2 der Verbandssatzung des ZAOE
- § 31 a. F. der bzw. § 43 n. F. der Abfallwirtschaftssatzung (ZAOE-AWS)
- §§ 2 und 9 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
   (SächsKrWBodSchG)
- §§ 1, 2, 4 und 9 bis 16 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
- Beschluss(vorlage) VV 16/22 „Geschäftsstelle - Gebührenkalkulation für
   das Jahr 2023“ der Verbandsversammlung am 29. November 2022

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abfallgebührensatzung des ZAOE.

Beschlussfassung:
einstimmig (Das sind satzungsgemäß 14 Ja-Stimmen.)

Begründung (auszugsweise):
Für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ist auf der Basis einer neuen Gebührenkalkulation eine Neufassung der Abfallgebührensatzung zu beschließen. Zudem bedurfte die Abfallgebührensatzung einer „Grundreinigung“ und sie ist zur besseren Übersicht systematisch neu geordnet. 

Eine grundlegende Änderung der bestehenden Abfallgebührensatzung des ZAOE erfolgt jedoch nicht. Es wurden die Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet, neusortiert oder Teile entfernt, die über die Jahre einen Weg in die Satzung fanden, nunmehr jedoch keine Verwendung mehr haben oder auf Grund von Gesetzes wegen anders gehandhabt werden müssen. 

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