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Konzepte & Abfallbilanzen

Konzepte

Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) bestimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte- und bilanzen zu erstellen haben. Im Abfallwirtschaftskonzept werden Ziele und Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur sonstigen Verwertung – insbesondere der energetischen – sowie zur Beseitigung von Abfällen formuliert.

Abfallbilanzen

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) haben nach § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle Bilanzen zu erstellen. Die Anforderungen an die Abfallbilanzen richten sich nach dem Landesrecht.

Nach dem Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz erarbeiten die örE jährlich zum 1. April jeweils für das vorhergehende Jahr eine Abfallbilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle sowie über die Ergebnisse der eigenen Abfallvermeidungsmaßnahmen. Diese sind an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weiterzuleiten und zudem der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.