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Beschluss

VV - Sitzungsplan 2023

Beschluss VV 20/22 der Verbandsversammlung am 29. November 2022

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Sitzungsplan 2023

Grundlagen:
– §§ 8, 11 Absatz 1 und § 12 Absatz 1 Buchstabe a der Verbandssatzung
– §§ 47 Absatz 2 und 5 Absatz 3 Sächsisches Gesetzes über kommunale
    Zusammenarbeit (SächsKomZG) i. V. m.
– § 36 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächGemO)

Beschlusstext:
1. Die Verbandsversammlung beschließt den beiliegenden Sitzungsplan.
2. Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, im Einzelfall einen anderen
    Sitzungsort oder Sitzungstermin zu bestimmen.

Beschlussfassung:
einstimmig (Das sind satzungsgemäß 14 Ja-Stimmen.) 

Begründung (auszugsweise):
Die Verbandsversammlung beschließt über Ort und Zeit ihrer regelmäßigen Sitzungen (§§ 47 Abs. 2 SächsKomZG, 5 Abs. 3 i. V. m. § 36 Abs. 2 SächsGemO). Die Verbandsversammlung wird durch den Verbandsvorsitzenden in elektronischer Form oder schriftlicher einberufen (§ 8 Abs. 1 S. 1 Verbandssatzung). Sie ist bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal jährlich, einzuberufen (§ 8 Abs. 2 S. 1 Verbandssatzung).

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